Auszug aus den Vereinsstatuten:
MITGLIEDER
- Mitglieder sind physische Personen sowie juristische Personen.
- Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, außerordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
- Ordentliche Mitglieder sind physische und juristische Personen, die sich an der Vereinstätigkeit beteiligen, an der Umsetzung der Vereinsziele mitarbeiten bzw. fördern.
- Außerordentliche Mitglieder sind Personen, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum im Regenbogenhaus absolvieren, sowie Besucher, die nicht eigenberechtigt bzw. noch nicht volljährig sind.
- Ehrenmitglieder sind Persönlichkeiten, die sich durch besondere Verdienste um den Verein ausgezeichnet haben.
ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
- Die Aufnahme als ordentliches Mitglied sowie außerordentliches Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag des Mitgliedschaftswerbers durch Vorstandsbeschluss. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag von mindestens drei ordentlichen Mitgliedern durch Vorstandsbeschluss.
- Juristische Personen haben in ihrem Antrag auf Mitgliedschaft einen Vertreter bekannt zu geben.
BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit), freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.
- Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich bekannt gegeben werden. Einem freiwilligen Austritt kommt es gleich, wenn ein Mitglied trotz Zahlungserinnerung den Mitgliedsbeitrag bis 31.März für das vorangegangene Kalenderjahr nicht bezahlt hat.
- Mitglieder, die gegen die Ziele des Vereins verstoßen oder das Ansehen des Vereins schädigen, können durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden. Die Berufung an die Generalversammlung ist zulässig.
- Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf die Rückerstattung von Beiträgen bzw. auf das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung des Vereins.
RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
- Alle Mitglieder haben in der Generalversammlung ihren Sitz. Ordentliche Mitglieder sind antrags-, stimm- und wahlberechtigt (aktiv und passiv). Außerordentliche Mitglieder sind informationsberechtigt und haben beratende Stimme. Ehrenmitglieder behalten ihre Rechte und Pflichten, die sie aus einem vorherigen Mitgliedsstatus hatten. Auf jeden Fall haben sie beratende Stimme und sind antrags- und informationsberechtigt.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Ordentliche Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder, sowie Mitglieder, die laut Vorstandsbeschluss von einer Beitragszahlung befreit sind, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
- Die Vereinsstatuten über die Mitgliedschaftsbedingungen, die jedem Mitglied bei Eintritt ausgehändigt werden, sind verbindlich.