Ihre Spende kann steuerlich abgesetzt werden !
Die Finanzbehörde hat uns, wie aus dem untenstehenden Bescheid ersichtlich ist, mit Wirkung vom 13.06.2014 den Status der Spendenbegünstigung zuerkannt. Der Verein „Regenbogen“ wurde in die diesbezügliche Liste des Finanzministeriums eingetragen.
Das heißt, dass nun sowohl Geld- als auch Sachspenden gegen Vorlage des Einzahlungsbelegs bzw. einer Übernahmebestätigung vom Spender beim Finanzamt geltend gemacht werden können und zu einer Minderung der Steuerleistung führen.
Unsere Waschmaschine ist leider nach jahrelangen guten Diensten nun kaputt gegangen und wir benötigen dringend eine Neue, darum freuen wir uns über Spenden, die uns den Kauf eines neuen Gerätes ermöglichen.
Wir freuen uns, dass Ihre Unterstützung für unseren Verein und für das „Psychosoziale Tageszentrum Regenbogen“ jetzt auch von staatlicher Seite anerkannt und gefördert wird.
Unsere Registrierungsnummer lautet SO 1397.
WAS IST NEU?
Wenn Sie ihre Spenden absetzen wollen, bitten wir Sie, je nach Spendenart, folgendes Vorgehen zu beachten:
- Spenden via Erlagschein/Zahlungsanweisung: Wir bitten Sie, ab 2017 in den dafür vorgesehenen Feldern Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum anzugeben.
- Spenden via Online-Banking bei Ihrer Bank: Wir bitten Sie, im Feld „Verwendungszweck“ Ihr Geburtsdatum anzugeben.
Tipps zur Spendenabsetzbarkeit
Sie können mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.
- Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
- Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.
- Als Nachweis für Ihre Spende bis 2016 gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle Belege auf.
- Für Spenden, die Sie tätigen und absetzen wollen, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt. Wir melden Ihre Spenden für Sie beim Finanzamt ein.
- Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Um Ihre Spende steuerlich geltend machen zu können, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt.
- Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier:
http://www.bmf.gv.at
Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier:
http://service.bmf.gv.at